Mit Blick auf die aktuellen Infektionszahlen und aufgrund der Stagnation der Belegungen sowohl auf den Intensivstationen als auch auf den Normalstationen ist eine Entspannung der pandemischen Situation zu beobachten. Somit erfolgen mit Ostern für die Betriebe sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tourismus und Freizeitwirtschaft, Gastronomie, Veranstalter- und Reisebranche weitreichende Lockerungen.
Mit 31.3.2022 wurden die Teststraßen in den Gemeinden aufgelöst. Es gibt nun die Möglichkeit sich 5 Mal pro Monat bei ausgewählten steirischen Apotheken testen zu lassen. Des weiteren stehen bei allen Steirischen Apotheken 5 kostenlose Antigen-Tests pro Monat und Person zur Verfügung.
Weitere Infos zu den aktuellen Testmöglichkeiten finden Sie HIER =>>> Testmöglichkeit ab 9. April in den Apotheken
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Überblick über die ab 16. April 2022 geltenden Corona-Maßnahmen:
- FFP2-Masken-Pflicht nur mehr in höchst vulnerablen Bereichen (beispielsweise in Krankenhäusern), in öffentlichen Verkehrsmitteln samt deren Haltestellen und in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (zum Beispiel in Apotheken und im Lebensmitteleinzelhandel).
- Somit gilt keine generelle FFP2-Masken-Pflicht in Innenräumen, sondern nur noch eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske
- Auch bei der Benützung von Reisebussen und Ausflugsschiffen sowie Seil- und Zahnradbahnen besteht – anders als bei den Massenbeförderungsmitteln – keine FFP2-Masken-Pflicht.
- Die 3-G-Regel als Zugangsbeschränkung in der Nachgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb wird aufgehoben.
- Die Gültigkeitsdauer der Drittimpfung wird auf 365 Tage erhöht – (d.h. eine Verlängerung von neun auf zwölf Monate).
- Verpflichtung zur Bestellung eines COVID-19-Beauftragten sowie die Ausarbeitung und Umsetzung eines COVID-19-Präventionskonzeptes gilt nur mehr bei Zusammenkünften von mehr als 500 Personen (statt 50 Personen).
- Am Ort der beruflichen Tätigkeit können in begründeten Fällen zur Verhinderung der Weiterverbreitung von COVID-19 strengere Regelungen vorgesehen werden.
- Neben den bundesweiten Rahmenbedingungen können die Bundesländer wie schon bisher strengere Regeln aufgrund von landesrechtlicher Verordnungen erlassen.
- Die Maßnahmen werden vorerst bis 8. Juli 2022 gelten.
Unter diesem Link finden Sie alle Fakten & Maßnahmen des Bundesministeriums => LINK Covid Maßnahmen ab 16. April 2022
Im Schilcherland bemühen wir uns stets, Ihnen einen angenehmen, sicheren und sorgenfreien Urlaub zu gewährleisten. Unsere Mitarbeiter sind rund um die Uhr für Sie telefonisch oder per E-Mail erreichbar! (Infobüros im Schilcherland). Ihre gewünschten Urlaubsprospekte oder unser Frühjahrsmagazin senden wir Ihnen selbstverständlich weiterhin per Post zu! (Übersicht und Prospektbestellung)
Wir bedanken uns herzlich für Ihre Treue und Mithilfe! Gemeinsam und mit einem respektvollen und eigenverantwortlichen Umgang miteinander werden wir sicher und gesund durch die Frühlingssaison 2022 kommen!